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MUC.HEALTH Erweiterte Heilkundliche Tätigkeit
Beatmungsgerät mit Kurvenverlauf auf dem Monitor, eine Hand im Handschuh bedient das Gerät

MUC.HEALTH

EHT

Erweiterte Heilkundliche Tätigkeit

EHT: Heilkunde durch Pflegefachpersonen

Diese Seite gibt einen Überblick und ordnet ein, was das für Pflege, Medizin und Praxiseinrichtungen bedeutet. Wir halten die Inhalte aktuell.

Homepage befindet sich noch im Aufbau

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Damit hat sich der Pflegeberuf grundsätzlich verändert.

Wie die neuen rechtlichen Möglichkeiten der erweiterten heilkundlichen Tätigkeit durch Pflegekräfte konkret ausgestaltet werden, ist noch offen. Vieles ist im Fluss: Gesetzgeber und die einzelnen Teile des Gesundheitssystems suchen derzeit nach Antworten.

Diese Homepage will dazu einen Beitrag leisten, als Plattform für Information und Diskussion. Sie richtet sich an Pflegekräfte ebenso wie an Ärztinnen und Ärzte, Praxispartner und alle, die das Gesetz betrifft. Unsere Initiative befindet sich im Aufbau und wird im Verlauf neue Fragen aufgreifen, die sich für uns und unsere Partner stellen, sie beantworten und aktuell über den Stand informieren.

Prof. Dr. med. Alexander Krohn

Was EHT bedeutet

Erweiterte Heilkundliche Tätigkeit heißt eigenverantwortliche Entscheidung in einem klar umgrenzten Bereich. Erstdiagnose und Indikationsstellung bleiben ärztlich. Was daraus wird, entscheidet sich in der Zusammenarbeit von Pflege, Medizin und Praxiseinrichtung.

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