Was ist EHT?
Erweiterte Heilkundliche Tätigkeit (EHT) bezeichnet die eigenverantwortliche Übernahme ausgewählter heilkundlicher Aufgaben durch qualifizierte Pflegefachpersonen.
Rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), in Kraft seit dem 1. Januar 2026. Es hat unter anderem § 4a Pflegeberufegesetz und § 15a SGB V eingeführt.
Die Qualifikation läuft derzeit über das primärqualifizierende Pflegestudium, die heilkundlichen Kompetenzen werden in der staatlichen Prüfung geprüft. Eine Erweiterung im Sinne einer Nachqualifizieruzng für Kolleginnen und Kollegen die bereits die generalistische Ausbildung abgeschlossen haben oder ein Hochschulstudium abgeschlossen haben ist aktuell beim Gesetzgeber noch ausstehend. Weitere Informationen finden Sie dazu im Bereich “Für Pflegefachpersonen”.