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MUC.HEALTH Erweiterte Heilkundliche Tätigkeit

Praxispartner sind wesentlich für eine gute Ausbildung auch unser Studierenden, das gilt auch für die erweitere Heilkunde. Wir als Hochschule sind auf eine gute Zusammenarbeit mit unseren Praxispartner angewiesen und stolz auf unsere guten Kooperationen in der Region München und Oberbayern. Als Praxispartner kommen Kliniken, ambulante Pflegedienste, Einrichtungen der Langzeitpflege und Praxen gleichermaßen infrage.

Haben Sie Interesse unser Praxispartner zu werden setzen Sie sich gerne mit uns über die email-Adresse eht-muc.health@hm.edu in Kontakt.

Login für Praxispartner

Bereits registrierte Praxispartner können sich hier anmelden und ihre Kontaktdaten pflegen. Für eine Erstregistrierung finden Sie dort ebenfalls den passenden Link.

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Was bedeutet die erweiterte heilkundliche Tätigkeit für unsere Praxispartner?

Wir sehen in der erweiterten Heilkunde gerade für unsere Praxispartner enormes Potenzial, eine Chance für die Patientenversorgung, für Abläufe, aber auch für Ressourcen und Ökonomie.

Die erweiterte Heilkunde kann die interprofessionelle Versorgung von Patientinnen und Patienten deutlich verbessern. Dieser Blick von der Pflege aus auf die Patientenversorgung wird in Deutschland gerade neu gedacht. Der Blick ins Ausland zeigt, wie bedeutsam dieser Weg ist, und zeichnet mögliche Richtungen vor. Es ist an uns gemeinsam die Zukunft des Berufsbild Pflege und damit die Zukunft unserer Gesundheitsversorgung zu gestalten. Auch wenn diese Aufgabe uns vor Herausforderungen stellt eröffnet sie zugleich enorme Chancen.

Was wir konkret von Ihnen als Praxispartner brauchen?

Als Erstes brauchen wir Ansprechpartner, sowohl auf pflegerischer Seite (Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter) als auch auf ärztlicher Seite. Die erweiterte Heilkunde betrifft im Sinne des Task-Sharing beide Professionen, die ärztliche und die pflegerische. Der Gesetzgeber sieht deshalb eine enge Einbindung der Ärztinnen und Ärzte vor.

Die Hochschule München hat sich darauf vorbereitet und mehrere ärztliche Kolleginnen und Kollegen berufen. Unter Anderem ist für die praktische Prüfung aktuell vorgesehen, dass sie von zwei Ärztinnen oder Ärzten abgenommen wird. Einen ärztlichen Prüfer:in kann die Hochschule stellen, die/den zweiten muss die Praxiseinrichtung stellen.

Dafür brauchen wir dringend einen koordinierenden Ansprechpartner. Diese Person muss die Prüfung nicht selbst abnehmen, soll aber gemeinsam mit uns überlegen, wie die Umsetzung gelingen kann. Bitte nutzen Sie unser Praxispartner-Tool um Ihre Kontaktdaten zu pflegen.

Forum für Praxispartner

Für die häufigsten Fragen und den Austausch haben wir ein Forum eingerichtet.

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