Zum Hauptinhalt springen
MUC.HEALTH Erweiterte Heilkundliche Tätigkeit

Wer heute in die erweiterte Heilkunde einsteigen möchte, tut das über den primärqualifizierenden Bachelorstudiengang Angewandte Pflegewissenschaft an der Hochschule München. Das ist derzeit der einzige Weg, der tatsächlich funktioniert, die beiden anderen im Gesetz vorgesehenen Wege (bundesweite Weiterbildung, landesrechtliche Kompetenzfeststellung) sind noch nicht einsatzbereit.

 

Für bereits examinierte Pflegefachpersonen ohne Studienabschluss gibt es aktuell keinen direkten Nachqualifizierungsweg zur EHT-Kompetenz. Wichtig zur Klarstellung: Das an der HM bestehende Studienmodell “Nachqualifizierung” ist etwas anderes, es rechnet die bereits abgeschlossene Berufsausbildung auf ein reguläres Bachelorstudium an, enthält aber selbst keine heilkundlichen Module. Wer die EHT-Kompetenz erwerben möchte, steigt regulär (verkürzt, meist ab dem dritten Semester) in den Bachelorstudiengang mit heilkundlichem Anteil ein.

 

Was die erweiterte Heilkunde für den Berufsalltag konkret bedeutet: eigenverantwortliche Aufgaben in drei Bereichen, Diabetes mellitus, chronische Wunden, Demenz, von der Anamnese über die Therapieplanung bis zur Verlaufskontrolle, in Modellvorhaben auch eigenständige Folgeverordnungen. Die ärztliche Erstdiagnose bleibt in der Regel bestehen, aber innerhalb dieses Rahmens entscheidet die Pflegefachperson eigenständig, mit eigener fachlicher und rechtlicher Verantwortung.

 

Karriereperspektive: Der Bachelorabschluss qualifiziert für weiterführende Masterstudiengänge, etwa Advanced Nursing Practice, und öffnet Wege in Case Management, Qualitätsmanagement oder Public Health. Zur Vergütung ehrlich: Für das Studium selbst gibt es inzwischen eine Ausbildungsvergütung, wie die spätere EHT-Tätigkeit im Berufsleben vergütet wird, ist dagegen noch offen, das hängt vom Leistungskatalog ab, der derzeit erst verhandelt wird.

 

Warum sich der Schritt trotzdem lohnen kann: Professionelle Eigenständigkeit ist einer der stärksten belegten Faktoren dafür, dass Pflegefachpersonen im Beruf bleiben. Und mit dem BEEP wird Pflege im Sozialrecht erstmals als eigenständige, abrechnungsfähige Akteurin behandelt, nicht nur als ausführender Teil eines ärztlichen Auftrags.

 

Bewerbung: über das Bewerbungsportal der Hochschule München, Bewerbungszeitraum jeweils vom 2. Mai bis 15. Juli, Studienbeginn zum Wintersemester.